ZahlPrüfbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 25 ZahlPrüfbVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte · Abschnitt 7 § 24Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.