Anlage 2 MedFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1106 - 1108)
Anlage 1 Nr. b) MedFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
Daten eingeben und pflegen
Anlage 1 Nr. a) TiermedFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten
Rechtsvorschriften im Veterinärwesen beachten
Anlage 2 MedInfoFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1267 - 1275, 2426, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 2 TiermedFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2533 - 2536) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu den Berufsbildpositionen sind während der gesamten Ausbildungszeit zu…