Anlage 2 MedInfoFAngAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1267 - 1275, 2426, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln. ---------- 1) Abschnitt II 2) Abschnitt I
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
1.1
3
5
1.3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
1.1
4
1.1
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
1.2
1.3
3
5
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
1.2
3
6
3
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln. ---------- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
3
3
4
6
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition im Zusammenhang mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
4
2.3
1.3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2.2
2
4
1.3
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2.4
3
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
2.4
1.2
6
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen. ---------- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
3.2
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
4
5
6
1.3
3
5
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
3
1.3
3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
3
1.2
3
5
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
3.5
6
3
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen. ---------- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
3
6
3
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln.
4.3
4
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
4.1
1.3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
3
1.2
6
3
4
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen. Fachrichtung Medizinische Dokumentation (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
4.5
4.4
1.4
Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
5
3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
5.2
5
3
5
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
4
6
1.3
3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
2
5.2
1.3
3
4
5
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
5.1
1.2
3
5
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition in Verbindung mit den Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
5.4
3
6
3