ZDF-StV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeine innere Verwaltung§ 2 ZDF-StVAngebote des „Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)“ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)* § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas ZDF veranstaltet Fernsehprogramme und bietet Telemedien nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und des Medienstaatsvertrages an.