ZDF-StV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 29 ZDF-StVFinanzierungZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)* § 28§ 30 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas ZDF deckt seine Ausgaben durch Erträge aus dem Rundfunkbeitrag nach Maßgabe des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, durch Erträge aus der Werbung und sonstige Erträge.