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Zuständige Behörde für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 ist das Landesamt für Zentrale Dienste als Statistisches Amt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Das Statistische Bundesamt stellt die zur Bewältigung der Aufgaben der Erhebungsstellen erforderlichen zentralen Verfahren zur Informations- und Datenverarbeitung bereit.
Das Statistische Amt hat gegenüber den Erhebungsstellen ein Aufsichts- und Weisungsrecht. Es trifft die erforderlichen organisatorischen und technischen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der zu verwendenden Erhebungsunterlagen einschließlich der Datenträger, des Erhebungsverfahrens einschließlich der Maßnahmen zur Datensicherheit und der Termin- und Ablaufplanung. Hinsichtlich der Anordnung von Vorbereitungsmaßnahmen gilt das Aufsichts- und Weisungsrecht direkt gegenüber den in § 4 genannten Personen, wenn oder soweit Erhebungsstellen noch nicht eingerichtet sind.
Das Bundesstatistikgesetz und das Saarländische Landesstatistikgesetz sind anzuwenden, soweit in diesem Gesetz keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.