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Das Land gewährt den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken für die durch das Zensusausführungsgesetz 2022 entstehenden Mehrbelastungen einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 2 789 914 Euro. Von diesem Ausgleichsbetrag erhalten die Landeshauptstadt Saarbrücken 416 533 Euro, der Regionalverband Saarbrücken 434 071 Euro, der Landkreis Merzig-Wadern 323 580 Euro, der Landkreis Neunkirchen 372 431 Euro, der Landkreis Saarlouis 533 747 Euro, der Saarpfalz-Kreis 418 038 Euro sowie der Landkreis St. Wendel 291 514 Euro nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung. In Anrechnung hierauf haben die Anspruchsberechtigten bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von je 150 000 Euro erhalten. Mit dem in Satz 2 genannten Betrag sind alle Erstattungsansprüche abgegolten, außer die Kostenverteilung ist grob unangemessen. Die nach Satz 3 verbleibenden Beträge sind fällig am 15. des Monats, der auf den Monat des Inkrafttretens der Verordnung folgt.