§ 39 Abs. 1 ZHG§10PrOHat der Prüfling in sämtlichen Prüfungsfächern mindestens das Urteil "genügend" erhalten und damit die Hauptprüfung bestanden, so ermittelt der Vorsitzende des…
§ 20 Abs. 2 EBPVVerordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen
Die Leistungen in den Prüfungsfächern sind jeweils gesondert zu bewerten, wobei in jedem Fach mit schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen aus der…
§ 24 Abs. 2 VAPV 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2
Für die Bildung des Gesamtergebnisses werden die für die einzelnen Prüfungsleistungen festgesetzten Punktzahlen in einem gewichteten Mittelwert zusammengefasst.…
§ 33 Abs. 1 NRW-33940Verordnung zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Krankenkassenfachwirtin, zum Krankenkassenfachwirt, Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist in der gesetzlichen Krankenversicherung im Land Nordrhein-Westfalen (Fortbildungsprüfungsverordnung Krankenkassenwirtin, Krankenkassenfachwirt –FPVO-KKFW)
Der Prüfungsausschuss ermittelt das Gesamtergebnis, indem er das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mit drei und das Ergebnis der mündlichen Prüfung mit zwei…
§ 25 Abs. 2 TechLehrAPO SLAusbildungs- und Prüfungsordnung für Technische Lehrer (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes Vom 15. November 1974
Die Ermittlung des Gesamtergebnisses erfolgt durch Errechnung der Durchschnittsnote bis auf zwei Dezimalstellen aus den Endnoten nach § 21 Abs. 3 und § 22 Abs.…