§ 5 ZHG§8DV
Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete: Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie 40 Stunden Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre 20 Stunden. Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.