§ 46 Abs. 3 Nr. b) Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
die Gebühren nach Absatz 1 Buchstaben b und c und Absatz 2 Buchstaben a und b an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,
§ 34 Abs. 8 Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Die Kosten der Zulassungsausschüsse werden, soweit sie nicht durch Gebühren gedeckt sind, je zur Hälfte von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einerseits und…
§ 2 Abs. 3 SächsAuFGebVOSächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung
Die Gebühr für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen sowie fachwissenschaftlichen Tagungen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 beträgt 10 Euro bis 3 800 Euro…
§ 15 ZHGGesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu…
§ 8 Abs. 2 SächsAuFGebVOSächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung
Mit der Gebühr sind die Kosten für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung nach § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Satz 1 des…