§ 1 AIVBLehrVVerordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (AIVBLehrV)
Diese Verordnung regelt die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der…
§ 1 Abs. 1 LVV FHöD NRWVerordnung über die Lehrverpflichtung von hauptamtlich Lehrenden an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung regelt Art und Umfang der Lehrverpflichtung des hauptamtlichen Lehrpersonals der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes…
§ 5 Abs. 4 ZLBBLehrVÜberwachung, Anwendung und Auslegung der Regelungen über die Jahreslehrverpflichtung
Dienstliche Tätigkeiten einer oder eines Lehrenden bei einem Fachbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung können nur übernommen und auf die…
§ 1 Abs. 1 HSNtVOVerordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO) Vom 13. Dezember 2019
1Diese Verordnung gilt für das an den staatlichen Hochschulen hauptberuflich tätige beamtete wissenschaftliche und künstlerische Personal. 2Sie gilt auch für…