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Den Ergänzungsansatz für Oberzentren erhält die Stadt Saarbrücken.
Den Ergänzungsansatz für Mittelzentren erhalten die Städte Blieskastel, Dillingen, Homburg, Lebach, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel, Völklingen und Wadern.
Die von den zentralen Orten zu versorgenden Bereiche sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgesetzten Gebiete.