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An Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 elektronisch zugestellt werden.
Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke kann direkt an eine Person, die eine bekannte Zustelladresse in einem anderen Mitgliedstaat hat, über den gemäß…
durch elektronische Zustellung nach den Artikeln 19 und 19a der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates .
der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher…
durch elektronische Zustellung nach den Artikeln 19 und 19a der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates oder
Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. der Zentralstelle nach Artikel 4 Satz 1 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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