Erwägungsgrund 18 32023R2844
Die Kommission sollte in der Entwurfs- und Entwicklungsphase des europäischen elektronischen Zugangspunkts nur mit externen Akteuren zusammenarbeiten, wenn diese Akteure über Erfahrung in der Entwicklung sicherer, benutzerfreundlicher und barrierefreier IT-Anwendungen verfügen.