BGH, XIII ZB 21/24Beschluss v. 2025-04-08 · § 130b S 1 ZPO
Ordnungsgemäße Übertragung eines handschriftlich unterzeichneten Beschlusses in ein elektronisches Dokument
BPatG, 19 W (pat) 16/12Beschluss v. 2014-02-19 · § 130b ZPO
Patentbeschwerdeverfahren – „Elektrischer Winkelstecker“ – zur Voraussetzung eines Beschluss-Urdokuments bei der schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses der Patentabteilung in elektronisch geführten Akten – eine „qualifizierte Container-Signatur“ genügt nicht den Anforderungen an die Signatur eines elektronischen Beschluss-Urdokuments – zum Ersetzen der Unterschrift eines Mitglieds – Nachholung von fehlenden oder unwirksamen Signaturen nur innerhalb von fünf Monaten möglich – Unwirksamkeit der Zustellung eines dennoch als Ausfertigung erstellten Ausdrucks
BGH, I ZB 114/22Beschluss v. 2023-10-26 · § 130b ZPO
(Formanforderungen an einen behördlichen Verhaftungsantrag auf Grundlage eines Vollstreckungsantrag nach § 7 S 1, S 2 JBeitrG (juris: JBeitrO) - Übermittlung an Gerichtsvollzieher in Papierform oder ggf. als gerichtliches elektronisches Dokument (§ 130b ZPO) erforderlich)
BPatG, 20 W (pat) 24/12Beschluss v. 2013-06-10 · § 130b ZPO
Patentbeschwerdeverfahren – „Abgedichtetes Antennensystem“ – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA