BGH, I ZR 100/15Urteil v. 2016-04-21 · § 926 ZPO
(Notarielle Unterlassungserklärung in Wettbewerbssachen: Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses und Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Androhungsbeschluss gemäß § 890 ZPO - Notarielle Unterlassungserklärung)
BVerfG, 1 BvR 67/23Nichtannahmebeschluss v. 2025-05-22 · § 926 Abs 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache - Verweisung auf Hauptsacherechtsweg
BVerfG, 1 BvR 1962/23Nichtannahmebeschluss v. 2023-11-24 · § 926 Abs 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Berücksichtigung des Kontextes sowie an die Abwägung widerstreitender Interessen bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Nutzung des Rechtsbehelfs gem §§ 936, 926 Abs 1 ZPO bzgl einer im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochenen Unterlassungsverpflichtung - hier: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "fetter Anwalt" und "Rumpelstilzchen"