§ 15 Abs. 1 KatSchOrgV SLVerordnung über die Organisation des Katastrophenschutzes im Saarland Vom 13. Oktober 2014
Die oberste Katastrophenschutzbehörde kann aufbauend auf den organisationseigenen Regelungen weitere Festlegungen zur funktionsbezogenen…
§ 32 Abs. 3 BHKG NRWGesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Die Leistungsfähigkeit des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes ist durch Übungen und andere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu…
Art. 1 Nr. 8 Buchst. b Ziff. ii 32019D0420BESCHLUSS (EU) 2019/420 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Einrichtung und Verwaltung eines Ausbildungsprogramms für Katastrophenschutz- und Notfallmanagementpersonal in den…
Art. 1 Abs. 1 SN-2014Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Katastrophenschutzgesetzes
Der Freistaat Sachsen trägt die Kosten für besondere Ausbildungsmaßnahmen im Katastrophenschutz, insbesondere auch im Rahmen von Übungen, die in einem jährlich…
§ 5 Abs. 2 KHAlarmVVerordnung zur Alarm- und Einsatzplanung zur Vorsorge bei Notfällen, Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken, Großschadenslagen und Katastrophen in saarländischen Krankenhäusern Krankenhausalarmplanungsverordnung(KHAlarmV) Vom 14. März 2016
Die oder der Beauftragte für interne und externe Gefahren soll das eigene Wissen zur Krankenhausalarmplanung durch regelmäßige Teilnahme an…