Erwägungsgrund 1 32019D0420
Durch das Katastrophenschutzverfahren der Union (im Folgenden „Unionsverfahren“), das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt ist, wird im Bereich des Katastrophenschutzes die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten verstärkt und die Koordinierung erleichtert, um die Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen durch die Union zu verbessern.