ZuckArtV 2003 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 ZuckArtV 2003Inkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten § 6Schlussformel (1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) § 6Schlussformel