Anlage 1 ZuckArtV 2003
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2100 - 2101 a)Polarisationmindestens 99,5 Grad Z,b)Gehalt in Invertzuckerhöchstens 0,1% in Gewicht,c)Verlust beim Trocknenhöchstens 0,1% in Gewicht. a)Polarisationmindestens 99,7 Grad Z,b)Gehalt in Invertzuckerhöchstens 0,04% in Gewicht,c)Verlust beim Trocknenhöchstens 0,06% in Gewicht,d)Farbtypehöchstens 9 Punkte. -4 für die Farbtype,-6 für den Gehalt an Leitfähigkeitsasche,-3 für die Farbe in Lösung. a)Trockenmassemindestens 62% in Gewicht,b)Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,2)höchstens 3% in Gewicht in der Trockenmasse,c)Leitfähigkeitsaschehöchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse,d)Farbe in Lösunghöchstens 45 ICUMSA-Einheiten. a)Trockenmassemindestens 62% in Gewicht,b)Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,1)über 3%, jedoch höchstens 50% in Gewicht in der Trockenmasse,c)Leitfähigkeitsaschehöchstens 0,4% in Gewicht in der Trockenmasse, a)Trockenmassemindestens 70% in Gewicht,b)Dextroseäquivalentmindestens 20% in Gewicht in der Trockenmasse, in D-Glukose ausgedrückt,c)Sulfataschehöchstens 1% in Gewicht in der Trockenmasse. a)Dextrose (D-Glukose)mindestens 99,5% in Gewicht in der Trockenmasse,b)Trockenmassemindestens 90% in Gewicht,c)Sulfataschehöchstens 0,25% in Gewicht in der Trockenmasse. Fruktosegehaltmindestens 98,0% in Gewicht,Glukosegehalthöchstens 0,5% in Gewicht,Verlust beim Trocknenhöchstens 0,5% in Gewicht,Leitfähigkeitsaschehöchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse.
HalbweißzuckerGereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:
Zucker oder WeißzuckerGereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:
Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder RaffinadeErzeugnis, das den in Nummer 2 Buchstabe a, b und c aufgeführten Merkmalen entspricht und dessen nach den in Anlage 2 vorgeschriebenen Analysemethoden ermittelte Punktzahl insgesamt 8 nicht übersteigt und höchstens beträgt:
FlüssigzuckerWässrige Lösung von Saccharose mit folgenden Merkmalen:
InvertflüssigzuckerWässrige Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker nicht vorherrscht und die folgenden Merkmalen entspricht:
InvertzuckersirupWässrige, auch kristallisierte Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glucose 1,0 +- 0,1) in Trockenmasse mehr als 50 Prozent in Gewicht beträgt und die außerdem den Anforderungen gemäß Nummer 5 Buchstabe a und c entspricht.
GlukosesirupGereinigte und konzentrierte Lösung von zur Ernährung geeigneten, aus Stärke oder Inulin gewonnenen Sacchariden, mit folgenden Merkmalen:
Getrockneter GlukosesirupTeilweise getrockneter Glukosesirup, bei dem die Trockenmasse mindestens 93 Prozent in Gewicht beträgt und der den Anforderungen gemäß Nummer 7 Buchstabe b und c entspricht.
Dextrose, kristallwasserhaltig oder Traubenzucker, kristallwasserhaltigGereinigte und kristallisierte D-Glukose mit einem Molekül Kristallwasser, die folgenden Merkmalen entspricht:
Dextrose, kristallwasserfrei oder Traubenzucker, kristallwasserfreiGereinigte und kristallisierte D-Glukose ohne Kristallwasser, bei der die Trockenmasse mindestens 98 Prozent in Gewicht beträgt und die den Anforderungen gemäß Nummer 9 Buchstabe a und c entspricht:
FruktoseGereinigte und kristallisierte D-Fruktose mit folgenden Merkmalen: