Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen (ZÜSV) Vom 20. Juni 2006
Diese Verordnung gilt für die Befugniserteilung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen, regelt Verpflichtungen der zugelassenen Überwachungsstellen und bestimmt die Zuständigkeit für die dateiführende Stelle.
§ 1 ZÜSV
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