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Die Befugnis ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS) zu beantragen. Sie erfolgt unter der Bedingung, dass zwischen der zugelassenen Überwachungsstelle und der für die Dateiführung zuständigen Stelle (LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) ein Vertrag über die Erstellung und Führung der Anlagendateien für die Dauer der Befugnis besteht. Die Befugnis ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen.
Die Benennung ist schriftlich oder elektronisch bei der ZLS zu beantragen.
Die Benennung der zugelassenen Überwachungsstelle gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgt durch die ZLS.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist durch die ZLS nach Abschluss des Verfahrens zur Befugniserteilung und Benennung einer zugelassenen Überwachungsstelle, die im Saarland tätig werden möchte, zeitnah zu unterrichten.