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Die Verpflichtung der Übermittlung der anlagenspezifischen Daten an die Datei führende Stelle gilt für Prüfungen ab dem 1. Januar 2017. Für überwachungsbedürftige Anlagen, für die noch keine Daten an die Datei führende Stelle übermittelt wurden, führt die zugelassene Überwachungsstelle ihre eigene Anlagendatei weiter, bis alle Anlagen wiederkehrend geprüft und der Datei führenden Stelle übermittelt wurden. Stellt sie bei Anlagen oder deren Anlagenteilen, deren Daten noch nicht der Datei führenden Stelle übermittelt wurden fest, dass die Prüffrist um mehr als drei Monate überschritten ist, unterrichtet sie die zuständige Aufsichtsbehörde.
Soweit die zugelassene Stelle noch weiter eine Anlagendatei nach Absatz 1 Satz 2 führt, hat sie auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde oder der zuständigen obersten Landesbehörde anhand der Anlagendatei Anlagenrecherchen durchzuführen und der Behörde die erbetenen Daten in einem von der Behörde bestimmten Format an Werktagen innerhalb von 24 Stunden, im Übrigen zeitnah zu übermitteln.
Beabsichtigt die zugelassene Überwachungsstelle ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen einzustellen, ist die zuständige oberste Landesbehörde drei Monate vor dem geplanten Einstellungstermin hierüber in Kenntnis zu setzen. Anlagenspezifische Daten und Prüffristen, die gemäß Absatz 1 noch nicht der Datei führenden Stelle übermittelt wurden, sind zum Einstellungstermin dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in elektronischer Form zu übersenden.
Nach Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), in der jeweils geltenden Fassung, übermittelt die…
Nach Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme im Sinne des § 15 und wiederkehrenden Prüfungen im Sinne des § 16 der…
Das Verfahren auf Zulassung der Stelle nach Absatz 1 kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt…
die Berichte über Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde zu…
Der Zulassungsantrag muss der zuständigen Stelle vor Ablauf der in Absatz 2 Satz 1 genannten Fristen als elektronisch ausgefülltes Antragsformular sowie als…
Ein Antrag oder eine Anzeige gilt erst dann als eingereicht, wenn der entsprechende Datensatz über den Antragsassistenten des Bauportal.NRW bei der zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.