§ 35 MRVGGesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG) Vom 19. März 2025*)
Die notwendigen Kosten einer Unterbringung nach diesem Gesetz trägt das Land, soweit nicht ein Sozialleistungsträger oder ein sonstiger Kostenträger zu den…
§ 56 Abs. 2 StrUG NRWGesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
Das für die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zuständige Ministerium wird…