Anlage Nr. d) HZInstrmMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin
Zeichnungen lesen und anwenden
§ 1 ZupfinstrumentAusbVStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe der Anlage B…
§ 5 Abs. 1 ZupfinstrumentAusbVAusbildungsrahmenplan
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche…
§ 3 Abs. 2 ZupfinstrumentAusbVFachrichtungen der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung ist auch für den Bau von Zupfinstrumenten, die weder Gitarren noch Harfen sind, möglich. In diesem Fall sind für die Berufsausbildung die…
Anlage Nr. d) HolzbInstrmMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher/zur Holzblasinstrumentenmacherin
Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen