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Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung von Entschädigungsansprüchen gemäß § 82a des Landesbeamtengesetzes trifft die dienstvorgesetzte Stelle.
Hat eine Beamtin oder ein Beamter wegen einer vorsätzlichen Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die ihr…
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Landes gegen Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte nach §§ 48 Beamtenstatusgesetz, § 80 des…
Verletzt eine Dritte oder ein Dritter in den Fällen des §§ 827, 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches im dienstlichen Zusammenhang den Körper, die Gesundheit, die…
Für Entscheidungen nach § 37 Beamtenstatusgesetz sowie für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Rückgriffsansprüchen des Landes (§ 48 Beamtenstatusgesetz,…
Die Entscheidung über die Gewährung der Leistungsprämien und über die Gewährung und den Widerruf von Leistungszulagen trifft die zuständige oberste…
Soweit ein Vorverfahren nach § 54 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz, § 103 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes, § 26 Absatz 3 Deutsches Richtergesetz stattfindet, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.