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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
die Jugendschutzzuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 820),
die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 6. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 661),
die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 27. Juli 1965 (GV. NRW. S. 226),
die Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz zur Förderung des freiwilligen ökologischen Jahres vom 11. Juni 1996 (GV. NRW. S. 209).
Das für das Jugendwohlfahrtswesen zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Zum Textanfang
Zuständige Landesbehörde für die Zulassung der Träger des freiwilligen sozialen Jahres im Sinne des § 10 Absatz 2 und Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung von…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Diese Verordnung wird erlassen a) von der Landesregierung aufgrund des § 90 Abs. 2, § 91 Abs. 2, § 92 Satz 2…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung wird erlassen a) von der Landesregierung auf Grund - des § 5 Absatz 3 Satz 1 des…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel…
Verordnung über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.