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Ein Ausbildungsplatz, der von zugelassenen Bewerbern/Bewerberinnen nicht in Anspruch genommen wird, wird an den ranghöchsten Bewerber/die ranghöchste Bewerberin des jeweiligen Lehramtes oder des jeweiligen Faches vergeben, der/die den Vorbereitungsdienst unverzüglich antreten kann.
Das Auswahlverfahren für die Besetzung freigebliebener oder freigewordener Ausbildungsplätze soll zu Beginn des jeweiligen Vorbereitungsdienstes abgeschlossen sein.