Gesetze
Gesetz wird geladen …
Über die Zulassung nach den Vorschriften dieser Verordnung entscheidet das Ministerium für Bildung und Kultur. Die Zulassung wird für die Fächer ausgesprochen, die im Zeugnis über die Erste Staatsprüfung ausgewiesen und Ausbildungsfächer sind; Doppelfächer zählen hierbei als zwei Fächer. Das Ministerium für Bildung und Kultur weist den Bewerber/die Bewerberin einem Studienseminar zur Ausbildung zu.
Eine Zulassung wird unwirksam, wenn der Bewerber/die Bewerberin die Zulassung angenommen hat und den Vorbereitungsdienst nicht zu dem ihm/ihr bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer ihm/ihr eingeräumten Nachfrist antritt.