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Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt nach Maßgabe der in § 2 GZVL geregelten Ausbildungskapazitäten.
Die Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für Lehrämter werden unter Berücksichtigung von Fächern, in denen ein besonderer öffentlicher Bedarf besteht, wie folgt auf die einzelnen Fächer bzw. Fachrichtungen aufgeteilt: 1. Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Primarstufe sowie für das Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) Anzahl der Ausbildungsplätze DP/Bildende Kunst12/12DP/Deutsch12/12 DP/Evangelische Religion 8/8 DP/Französisch 8/8 DP/Katholische Religion 8/8 DP/Mathematik 12/12 DP/Musik 12/12 DP/Sachunterricht 6/6 DP/Sport 12/12 DP/weiteres Fach 30/30 2. Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen Anzahl der Ausbildungsplätze Arbeitslehre 1 Bildende Kunst 0 Biologie 0 Chemie 0 Deutsch 3 Englisch 2 Erdkunde0 Französisch 0 Geschichte 1 Mathematik 2 Musik 1 Physik 1 Evangelische Religion 0 Katholische Religion 1 Sozialkunde 0 Sport 0 3. Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) Anzahl der Ausbildungsplätze Arbeitslehre 5 Bildende Kunst 4 Biologie 6 Chemie 6 Deutsch 25 Englisch 16 Erdkunde 4 Französisch 13 Geschichte 4 Informatik 4 Mathematik 27 Musik 4 Philosophie/Ethik 2 Physik 6 Evangelische Religion 3 Katholische Religion 3 Sozialkunde 4 Sport 8; bei besonderem öffentlichen Bedarf in Bildender Kunst, Musik, Informatik und Physik können nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a für eine Ausbildung in diesen Fächern im Doppelfach Ausbildungsplätze vorweggenommen werden, bei besonders dringlichem Bedarf können von den den Fächern Bildende Kunst, Musik und Informatik zugeteilten Ausbildungsplätzen zusätzlich bis zu zwei Ausbildungsplätze, von den dem Fach Physik zugeteilten Ausbildungsplätzen zusätzlich bis zu vier Ausbildungsplätze für eine Ausbildung im Doppelfach belegt werden 4. Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) Anzahl der Ausbildungsplätze Bildende Kunst 10 Biologie 18 Chemie 16 Deutsch 44 Englisch 38 Erdkunde 16 Französisch 31 Geschichte 16 Informatik 5 Italienisch 1 Latein 4 Mathematik 46 Musik 11 Philosophie/Ethik 10 Physik 15 Evangelische Religion 6 Katholische Religion 13 Sozialkunde 10 Spanisch 8 Sport 20; bei besonderem öffentlichem Bedarf in Bildender Kunst, Musik, Informatik und Physik können nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a für eine Ausbildung in diesen Fächern im Doppelfach Ausbildungsplätze vorweggenommen werden, bei besonders dringlichem Bedarf können von den den Fächern Bildende Kunst und Musik zugeteilten Ausbildungsplätzen zusätzlich jeweils bis zu 5 Ausbildungsplätze, von den dem Fach Informatik zugeteilten Ausbildungsplätzen zusätzlich bis zu 3 Ausbildungsplätze, von den dem Fach Physik zugeteilten Ausbildungsplätzen zusätzlich bis zu 8 Ausbildungsplätze für eine Ausbildung im Doppelfach belegt werden 5.Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen SchulenAnzahl der Ausbildungsplätze3655 bei besonders dringlichem Bedarf können von den den Fachrichtungen des technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereichs zugeteilten Ausbildungsplätzen bis zu 20 Ausbildungsplätze für eine Ausbildung im Doppelfach belegt werden 6.Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik Anzahl der Ausbildungsplätze Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung34 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 16 Förderschwerpunkt Hören4 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 12 Förderschwerpunkt Lernen42 Förderschwerpunkt Sehen4 Förderschwerpunkt Sprache22
Freibleibende Ausbildungsplätze können vorübergehend auf andere Fächer bzw. Fachrichtungen verteilt werden. Hierbei sind insbesondere Fächer mit Bewerbern/ Bewerberinnen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 GZVL zu berücksichtigen.