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Dem am 9. November 1972 in Freisen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.