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Dem am 6. September 1967 in Saarbrücken durch den Ministerpräsidenten des Saarlandes und am 28. August 1967 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag über die Bergbehörden des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz wird zugestimmt.