Markenbeschwerdeverfahren – " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" – teilweise Warenidentität, teilweise Warenähnlichkeit - keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – kein Bekanntheitsschutz
Patentbeschwerdesache - Einspruchsbeschwerdeverfahren – "Abgasanlage" – Zur Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Tenor des Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamtes im Einspruchsverfahren durch das Bundespatentgericht im Einspruchsbeschwerdeverfahren – Zur Frage der Patentfähigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – "CRETE/CRET (IR-Marke)" – Beschränkung des Bestimmungs- und Verwendungszwecks der beanspruchten Waren der angegriffenen Marke – keine unzulässige Erweiterung - keine Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr