(Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahren und System zur Abstandsberechnung" – Teilungserklärung während des Erteilungsbeschwerdeverfahrens – Adressat und sachliche Zuständigkeit – Wiedereinsetzung zur Abgabe einer Teilungserklärung ist nicht statthaft - § 39 PatG enthält keine (inhärente) Frist im Sinne des § 123 PatG – notwendige Voraussetzung für die Teilung einer Patentanmeldung ist deren rechtliche Existenz)
Leitsatz