Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - Einsatzgemeinschaft - nicht getrennt lebender Ehegatte - Verweigerung des Einsatzes verschiedener Kapitallebensversicherungen - Fehlen bereiter Mittel - Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers - Kostenersatzanspruch nach § 103 Abs 1 SGB 12 oder Aufwendungsersatzanspruch nach § 19 Abs 5 SGB 12
Leitsatz