Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Polyneuropathie - Enzephalopathie - organische Lösungsmittel oder deren Gemische - arbeitstechnische Voraussetzungen - Exposition - keine Dosis-Wirkungs-Beziehung - keine Mindestschwelle - Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten kein Ausschlussgrund - arbeitsmedizinische Voraussetzungen - Entstehung des Erkrankungsbilds nach Ende der Exposition - Kausalität - wissenschaftlicher Erkenntnisstand - erforderliche Abwägung der für und gegen die arbeitsmedizinischen Aspekte sprechenden Umstände - sozialgerichtliches Verfahren - Erforderlichkeit eigener tatsächlicher Feststellungen des Gerichts - Ermittlung von Anknüpfungs- und Befundtatsachen durch den Sachverständigen - Zueigenmachung durch das Gericht - Verneinung einer im Gutachten zugrunde gelegten Tatsache - erforderliche Rückfrage beim Sachverständigen
Leitsatz