Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden volljährigen erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine Grundrechtsverletzung durch Zubilligung eines lediglich geminderten Regelbedarfs (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB II <juris: SGB 2>) trotz Erwerbsunfähigkeit des Vaters der Betroffenen - Rüge einer Verletzung des Gleichheitssatzes im Hinblick auf § 21 Abs 2 SGB 2 (Schwangerenmehrbedarf) unzureichend substantiiert
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren (§ 495a ZPO) ohne vorherigen Hinweis
Markenbeschwerdeverfahren – "Mir all sin Kölle" – zur Unterscheidungskraft bekenntnishafter Aussagen sozialer Kommunikation – kein betrieblicher Herkunftshinweis - fehlende Unterscheidungskraft
Betrieb eines Elektrizitätsverteilernetzes: Festsetzung der Erlösobergrenzen und Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie - Normativer Regulierungsrahmen