(Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2019 I R 32/17 - Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2019 I R 32/17 - Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung)
Preis- und Leistungsverzeichnis für von einer Sparkasse angebotene Giroverträge: Zulässigkeit der Bepreisung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter ohne Freipostenregelung; zahlungsdiensterechtliche Zulässigkeit einer Entgeltkontrolle; Umlagefähigkeit nur der transaktionsbezogenen Kosten
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: Wegfall der Wiederholungsgefahr nach rechtskräftiger Verurteilung des Betroffenen; rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf die Unschuldsvermutung
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - beabsichtigte Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Beschwerde gegen eine die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung - Anfall von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen auslieferungsrechtliche Bewilligungsentscheidung - Zur verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgenden Bewilligungsentscheidung - sowie zum Anspruch auf Akteneinsicht im Bewilligungsverfahren und zu den Anforderungen die fachgerichtliche Sachaufklärung im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren
Zur Reichweite des Zitiergebots des Art 80 Abs 1 S 3 GG bei Subdelegation der Verordnungsermächtigung (vertikale Ermächtigungsmehrzahl) - sowie zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Handhabung der Anforderungen an die Darlegung und das Vorliegen von Rechtsmittelzulassungsgründen