Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der strafprozessualen Revision im sog. "NSU-Prozess" gem § 349 Abs 2 StPO - insb keine Verletzung des Gehörsanspruchs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verzicht auf mündliche Verhandlung zudem mit Art 6 Abs 1 EMRK (juris: MRK) vereinbar
Markenbeschwerdeverfahren – „BTK BELTLE THEADO KANZLEI“ (Wortmarke) / „TBK“ (Wortmarke) – Einrede der Nichtbenutzung – Benutzung der angegriffenen Marke in leicht veränderter Form – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - Verwechslungsgefahr im tenorierten Umfang
Markenbeschwerdeverfahren – „BTK“ (Wortmarke) / „TBK“ (Wortmarke) – Einrede der Nichtbenutzung – Benutzung der angegriffenen Marke in leicht veränderter Form – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - Verwechslungsgefahr im tenorierten Umfang
Markenbeschwerdeverfahren – „BTK“ (Wort-/Bildmarke) / „TBK“ (Wortmarke) – Einrede der Nichtbenutzung – Benutzung der angegriffenen Marke in leicht veränderter Form – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - Verwechslungsgefahr im tenorierten Umfang
Insolvenzverfahren: Entnahme des unpfändbaren Betrags bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners und zusätzlich erzielten Einkünften aus abhängiger Beschäftigung
Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf eine zwischen denselben Parteien ergangene Entscheidung