§ 50 Abs 2 TAMG partiell verfassungswidrig und nichtig - Tierarztvorbehalt für Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren verletzt Tierheilpraktiker bzw Tierhalter in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 1 GG - mangelnde Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
Weitergabe personenbezogener Daten einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Stellen der Justiz aus von ihr geführten familienrechtlichen Streitverfahren an den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) -Darlegungsgebot im Berufungszulassungsverfahren