oder des Beistands zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei nicht miteinander verheirateten Eltern nach den §§ 1712 ff. BGB vorliegt, wonach die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von Wohnungseigentum; Zulässigkeit einer Stufenklage zur Erlangung sonstiger mit der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs als solcher nicht im Zusammenhang stehender Auskunft über die Rechtsverfolgung
Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im Beitrittsgebiet: Reichweite der Feststellungswirkung eines notariellen Vermittlungsvorschlags im Verfahren der Sachenrechtsbereinigung
Vorauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen
VOB/B 2016 — Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B Ausgabe 2016) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
nicht einschlägig, weil die Ehegatten in diesem Fall nicht als dauernd getrennt lebend gelten (vgl. § 1567 BGB). Diese Unterhaltsleistung ist nur dann in voller Höhe (und nicht nur in den Grenzen des § 18 Satz
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Grenzen eines "äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs" in Form der Verpflichtung der Presse zur Publikation eines "Nachtrags" nach ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung - hier: Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit der Herausgeberin eines Nachrichtenmagazins (Art 5 Abs 1 S 1, S 2 GG) durch Verpflichtung zum Abdruck eines "Nachtrags" bzgl früherer Verdachtsberichterstattung - Gegenstandswertfestsetzung
Gemäß § 11 BGB teilt ein minderjähriger Auszubildender grundsätzlich den ständigen Wohnsitz der Eltern, eines Elternteils oder der Person, der er rechtlich oder tatsächlich zugeordnet ist. Hiervon wird für die Anwendung des § 6 abgesehen
BAföGVwV 1991 — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV 1991) · Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Entschädigungspflicht entscheidet. Der Staatsanwalt nimmt unter Berücksichtigung der §§ 3 bis 6 dieses Gesetzes und des § 254 BGB dazu Stellung, ob und in welchem Umfang eine Verpflichtung zur Entschädigung besteht, und vermerkt dies
RiStBV — Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) · Bundesministerium der Justiz
oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB
VOB/B 2016 — Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B Ausgabe 2016) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kausalität der Mittellosigkeit für die versäumte Rechtsmittelfrist bei Wiedereinsetzungsantrag trotz Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht
Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen Vermögensschäden aufgrund verspäteter Bereitstellung von Zugtrassen für den Schienenpersonennahverkehr
Zwangsverwaltervergütung: Bearbeitung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Schuldners als Teil der Geschäftsführung; Abrechnung nach Zeitaufwand; Kostenfreiheit bei Bearbeitung einer Anfrage des Schuldners
sein Zweck auf einen nichtwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, das Registergericht daher eine Stellungnahme einer nach § 22 BGB zuständigen Stelle oder der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen geeigneten Stelle eingeholt hat und diese
MiZi — Bekanntmachung der Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) · Bundesministerium der Justiz
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen: Vergütung des nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen Vertreters
1Die Frist für die Einzahlung ermittelt sich nach den §§ 187 und 188 BGB. 2Der Beginn der Frist ist dabei der Tag nach dem Eingang des Antrages bei der für die Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
BeamtVGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV) · Bundesministerium des Innern und für Heimat
1. Ist die aus Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2003/87/EG folgende Pflicht des Betreibers eines emissionshandelspflichtigen Luftverkehrsbetriebs zur Abgabe einer Anzahl von Zertifikaten, die den geprüften Gesamtemissionen des Vorjahres entspricht, dahin auszulegen, dass die Abgabepflicht für das Jahr 2012 auch dann noch bis 30. April 2013 erfüllt werden musste, wenn die emissionshandelspflichtige Tätigkeit im Januar 2013 eingestellt worden und über das Vermögen des Betreibers sodann ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, mit der Folge, dass das Recht des Betreibers, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist?
2. Bei Bejahung der Frage 1: Ist Art. 16 Abs. 3 Satz 1 und 2 RL 2003/87/EG dahin auszulegen, dass eine Sanktion wegen Verletzung der Abgabepflicht gemäß Art. 12 Abs. 3 RL 2003/87/EG auch dann verhängt werden darf und muss, wenn die Abgabepflicht nach Insolvenzeröffnung nur vom Insolvenzverwalter erfüllt werden kann, dieser dazu allein nach nationalem Recht aber nicht verpflichtet war und eine die unionsrechtliche Verpflichtung klärende Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem für die Abgabe maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht vorlag?
Maßgabe des § 49a Abs. 3 VwVfG mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB jährlich zu verzinsen
NBest-WV — Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (NBest-WV) · Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kind, so steht ihm gegen die Mutter ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu (§ 1615l Absatz 4 BGB
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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