(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge einer Standortschließung - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Bearbeitung eines Fristverlängerungsantrags; Fristenkontrolle betreffend die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages
Formelle Begründungsanforderungen für eine Modernisierungsmieterhöhung bei mehreren Maßnahmen des Wohnraumvermieters: Ausweisung der für jede Modernisierungsmaßnahme anfallenden Kosten als Gesamtsumme nebst Instandsetzungsanteil; gebündelte Ausweisung der Baunebenkosten
Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt
VOB/B 2016 — Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B Ausgabe 2016) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Teilbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren (§ 25 Abs 3 BVerfGG) bzgl des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes (RIS: RettDG BW 2024) bzw wegen des Fehlens bundeseinheitlicher Vorgaben für die Notfallrettung: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Beschwerdebegründung - ua mangelnde Darlegung der Beschwerdebefugnis juristischer Personen bei Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit
Sicherheit kann vorbehaltlich anderer Anordnungen des Richters (Rechtspflegers) in der in den §§ 232 bis 240 BGB vorgesehenen Weise geleistet werden. Die Verwertung der Sicherheit ist Sache der Vollstreckungsbehörde, nachdem ihr die aus Anlass
KostVfg — Bekanntmachung der Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) · Bundesministerium der Justiz
Formelle Begründungsanforderungen für eine Modernisierungsmieterhöhung bei mehreren Maßnahmen des Wohnraumvermieters: Ausweisung der für jede Modernisierungsmaßnahme angefallenen Kosten als Gesamtsumme nebst Instandsetzungsanteil; gebündelte Ausweisung der Baunebenkosten
Einwendungen entgegensetzen, die zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung gegenüber dem bisherigen Gläubiger begründet waren (§ 404 BGB). 2Auch Einreden (z.B. Verjährung) werden von der Vorschrift erfasst. 3Verjährungsfristen laufen unabhängig vom Gläubigerwechsel weiter. 4Der Dienstherr
BBesGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) · Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
1. Unverzichtbare Voraussetzung einer durch § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ermöglichten Strafrahmenverschiebung ist, dass der Aufklärungshelfer eine reale Verurteilungsmöglichkeit für Beteiligte der aufgedeckten Tat schafft oder zu einer solchen wesentlich beiträgt.
2. Wird die Tat eines bereits Verstorbenen offenbart, ist ein derartiger Aufklärungserfolg unmöglich, da ein Strafverfahren wegen eines nicht behebbaren Prozesshindernisses sicher und endgültig ausgeschlossen ist.
1Die Höhe der Prozesszinsen bestimmt sich nach § 291 i.V.m. § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB und beträgt pro Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 2Dies gilt auch bei einem negativen Basiszinssatz, denn ein Mindestzinssatz
BBesGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) · Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentümer durch einen Zustellungsvertreter; Bestellung des Ersatzzustellungsvertreters durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht; Auslagenersatz- und Vergütungsverlangen des gerichtlich bestellten Ersatzzustellungsvertreters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
Laufe eines Monats auf den vollständigen Monat der entsprechenden Leistungsgewährung (analog § 188 Absatz 2 1. Alternative BGB).Beispiel 2 (Fristberechnung):Alg II wird vom 1. Juni 2015 bis 30. März 2016 geleistet. Mit Schreiben
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise vom 26. April 1982 (BGBI. I S. 536
MinÖlBewVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewVwV) · Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Anordnung der in den §§ 1693, 1802 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 1867 BGB bezeichneten Maßnahmen, wenn eine Vormundschaft oder Pflegschaft anhängig ist (§ 152 Absatz 4 FamFG
MiZi — Bekanntmachung der Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) · Bundesministerium der Justiz
Zustimmungsklage zur Mieterhöhung für eine Wohnung in Berlin: Gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit der Kappungsgrenzenverordnung mit höherrangigem Recht
wenn eine (gegebenenfalls nach Artikel 223 EGBGB übergeleitete) Beistandschaft nach § 1712 BGB oder – gegebenenfalls nach Landesrecht – mögliche Vereinsbeistandschaft bestand oder
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit