§ 59 VV-BHO Nr. 1.5.1.4
Forderungen, für die eine Hypothek an einem inländischen Grundstück oder an einem eingetragenen Schiff besteht (§ 238 BGB
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Forderungen, für die eine Hypothek an einem inländischen Grundstück oder an einem eingetragenen Schiff besteht (§ 238 BGB
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen
Sachguts als Oberbegriff für Kultur- und Sachgüter an. Sachgüter sind gemäß § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB 2002) körperliche Gegenstände. Auf (Nutz-)Tiere sind Vorschriften für Sachgüter nur soweit anwendbar, wie nichts anderes gesetzlich bestimmt
Anforderungen an die Widerrufsinformation sowie an die Pflichtangaben bei einem Verbraucherdarlehensvertrag
nicht erfüllte vertraglich gesicherte Leibrentenzahlung (§§ 759 bis 761 BGB
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung erkennbar unklarer oder ergänzungsbedürftiger Angaben; unterbliebene Darlegung zur ausreichenden Frankierung eines auf dem Postweg in Verlust geratenen Schriftsatzes
Absatzes 1 Nummer 2 an die für die Abgabe der Aneignungserklärung zuständige Behörde (§ 928 Absatz 2 BGB, Artikel 129 EGBGB
Berichtigung der Geburtenregistereinträge für zwei Kinder von Mehrstaatern bezüglich väterlicher Abstammung
wird nur verlassen, wenn der dortige Wohnsitz im Sinne der §§ 7 bis 11 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgegeben wurde. Erforderlich ist daher neben dem Willen, den Wohnsitz aufzugeben, dessen tatsächliche Verwirklichung (vgl. auch BVerwG
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels objektiver Sachdienlichkeit
Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 161 Absatz 2 HGB; § 729 Absatz 3 Nummer 1 BGB; § 9 Absatz 1 PartGG
Einziehung von Wertersatz auch bei begangener Straftat vor Reform der Vermögensabschöpfung
oder Entschädigungsansprüche. Bei höherer Gewalt gerät auch der Auftraggeber nicht in Annahmeverzug; die Voraussetzungen des § 642 BGB liegen nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 20.4.2017 – VII ZR 194/13; die dortigen Ausführungen zu außergewöhnlich ungünstigen
Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung; Beschwerdeberechtigung der Ehefrau des Verstorbenen in einem postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren
nach § 543 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 BGB verlangt wird (§ 22 Absatz 9 SGB II, § 36 Absatz
gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Wohnraum, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen ist (§ 576 BGB). Im Fall des § 11 Absatz 2 Buchst. b) endet das Dienstwohnungsverhältnis stets mit Ablauf des Tages
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen einer EuGH-Vorlage im finanzgerichtlichen Verfahren bzgl der Auslegung der Kapitalansammlungsrichtlinie (RIS: EGRL 7/2008) - jedenfalls keine willkürliche Handhabung der Vorlagepflicht erkennbar
Volljährigkeit des Kindes nicht zustand. 7Ist oder war dieser Elternteil des Kindes sorgeberechtigt im Sinn des BGB und führt er im Inland einen Haushalt, steht auch im Falle eines etwaigen Anspruchs auf Kindergeld
Strafverurteilung wegen Amtsanmaßung in Mittäterschaft u.a.: Strafbarkeit "falscher Polizeibeamter"
1Verwandte der aufsteigenden Linie i. S. d. Vorschrift sind die Eltern, Großeltern (§ 1589 BGB), nicht dagegen die Stief-, Pflege- und Schwiegereltern. 2Zu den Geschwistern der oder des Verstorbenen gehören auch Halbgeschwister
Nichtannahmebeschluss: Zur weiteren Anwendbarkeit von § 66 StGB nach Maßgabe der Gründe des Senatsurteils vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung
Hand des letzten Gewahrsamsinhabers gekommen ist, lässt sich der Berechtigte aber nicht ermitteln, ist nach § 983 BGB und den dazu erlassenen Vorschriften zu verfahren
Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung; Durchführung einer modernisierenden Instandsetzung; Erforderlichkeit der Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken
soweit diese nicht wesentliche Bestandteile einer Sache, eines Grundstückes oder eines Gebäudes gemäß §§ 93 und 94 BGB sind. Wesentliche Bestandteile einer Sache können von dieser nicht getrennt werden, ohne dass der eine oder
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Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.