BGH, VIII ZR 228/23
Fehlen eines berechtigten Interesses bei gewinnbringender Untervermietung der Wohnung
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Fehlen eines berechtigten Interesses bei gewinnbringender Untervermietung der Wohnung
Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB, mit Ausnahme der aus der Anlage von Schmerzensgeld erlangten Zinsen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2012, Az: 5 C 10/11, juris, Leitsatz und Randnummern 9 und 30) sowie
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährdungsabwendung durch außerhalb des Maßregelvollzugs liegende Maßnahmen
Antragstellers beeinflusst, zählt auch die zumutbare Fähigkeit des jeweiligen Ehegatten, durch Erfüllung der Unterhaltspflicht (§ 1360 BGB) zur Lebensführung der Antragstellerin oder des Antragsstellers beizutragen. 2Hierbei ist ein Eigenbehalt der arbeitstätigen Ehegattin oder des arbeitstätigen
Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag in Übergangsfällen; Haftung wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug des Geschäftsführers einer Fondsgesellschaft bei Falschangaben über die Wirksamkeit der Mittelverwendungskontrolle im Prospekt
betrachtet ab dem Verwendungswechsel, eine fünfjährige Bezugszeit erreicht wird. 3Für die Berechnung des Bezugszeitraums ist § 191 BGB zugrunde zu legen
Heranziehung zum Jahresbeitrag der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Besoldungsstelle den Teil der Besoldung, der der Pfändung unterliegt, an den Pfandgläubiger (§ 1282 Absatz 1 BGB
Kenntnisnahme von Gutachten über Minderjährigen bei Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung
Kind bleibt ein bis zur Annahme entstandener Anspruch auf Waisengeld gewahrt (§ 1755 Absatz 1 Satz 2 BGB
Hinreichende Bestimmtheit des Tatbestandes der Untreue gem § 266 StGB - Ausräumung von Unklarheiten über den Anwendungsbereich konzeptionell weit und unscharf gefasster Straftatbestände durch konkretisierende und präzisierende Auslegung als Aufgabe der Rspr - insb zu den Tatbestandsmerkmalen der Pflichtwidrigkeit (Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht) sowie des Nachteilseintritts - Nachteil als eigenständiges Tatbestandsmerkmal, Erforderlichkeit der konkreten Schadensermittlung auch im Falle eines "Gefährdungsschadens"
Dritten eingetretenen Schaden einstehen muss (Fremdschaden), z. B. gemäß Artikel 34 Satz 1 GG i.V.m. § 839 BGB, § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG
Wohnraummiete: Instandsetzungsanspruch des die Wohnung nicht selbst nutzenden Mieters
Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB
Passes für das Kind beantragen, wenn ihr das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat (§ 1630 Absatz 3 BGB). Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann auch in einer Übertragung der gesamten Personensorge enthalten sein. Zum Nachweis
Wert des Beschwerdegegenstands bei Klage eines Mieters auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung
GenG, § 2 Absatz 2 PartGG in Verbindung mit § 32 HGB, § 75 BGB
Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels - Servicepauschale II
Erstreckung auf Kinder der Ehegatten entsprechen den bürgerlich-rechtlichen Regelungen (vgl. insbesondere die §§ 1355 und 1617c BGB). Auch volljährige Kinder haben – neben ihrem eigenen Erklärungsrecht – die Möglichkeit, sich der Ehenamenserklärung ihrer Eltern anzuschließen; eine
Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks und entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen; analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist auf eine Kündigung des das Haus mitbewohnenden Vermieters
Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232 bis 240 BGB, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt
Nachträgliche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in einem Altfall: Anzuwendende Vorschrift bei vor Inkrafttreten der Neuregelung begangenen Anlasstaten; Rechtscharakter der Frist für die Anordnung
Sicherungsübereignung (§§ 929, 930 BGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
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Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.