BGH, V ZB 52/20
Amtswiderspruch in Grundbuchsachen: Eintragungsfähigkeit von Zinsen bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek; fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Grundbuchamt
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Amtswiderspruch in Grundbuchsachen: Eintragungsfähigkeit von Zinsen bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek; fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Grundbuchamt
welchem Ergebnis die Hilfe des Jugendamtes (Beistandschaft nach § 1712 Absatz 1 Nummer 2 BGB) in Anspruch genommen wurde bzw. warum diese kostenlose Unterstützung nicht genutzt wurde
Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Beachtung der Kappungsgrenze bei nachträglich festgestellter größerer Wohnfläche
angemessene Verzinsung sind regelmäßig anzusehen zwei Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB; der Zinssatz beträgt jedoch mindestens 1 Prozent jährlich. Sofern der Zinsanspruch durch ein Grundpfandrecht gesichert wird, ist im Hinblick
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
Auftragnehmer verweigert, so kann der Auftraggeber durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Vergütung mindern (§ 638 BGB
Auskunfts- und Einsichtsrechte des Insolvenzverwalters gegenüber Wirtschaftsprüfern - Abschlussprüfung, Geschäftsbesorgung, Auskunftsanspruch, Handakte, verhaltener Anspruch, Verjährungsfrist
läuft die noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist weiter. 5Die Hemmungsgründe ergeben sich aus den §§ 203 ff. BGB
Schwere Vergewaltigung: Erfüllung des Qualifikationstatbestands bei Verwendung eines Narkosemittels
abzuliefern. Die Vergütung etwaiger Mehrkosten regelt sich nach § 2 Absatz 6. Die Rechte des Entdeckers (§ 984 BGB) hat der Auftraggeber
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt für Vermögensangelegenheiten bei Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen; Bestellung eines Verfahrenspflegers
Anordnung einer Forderung im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses nach z. B. § 421 BGB oder § 44 AO ist die Forderung zunächst gem. Nr. 11.3 anzuordnen. Dabei ist gem. Nr. 11.11 die Forderung mit „SF:8“ (Gesamtschuldverhältnis
Anforderungen an Auskunftspflichten eines Maklers bei sukzessiver Doppelbeauftragung
Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (§ 823 BGB
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und Auslagen für einen Terminsvertreter; Erstattungsfähigkeit der Kosten des Terminsvertreters als Auslagen des Hauptbevollmächtigten
dann aus dem gemeinsamen Einkommen bzw. gemeinsamen Vermögen getilgt werden.(6) Zahlt die nach dem BGB zum Unterhalt verpflichtete Person an den SGB XII-Träger, weil der Unterhaltsanspruch nach § 94 SGB XII auf diesen
Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
FeuerschStG), wenn es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder einen rechtsfähigen inländischen wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB) handelt, der sich mit dem Abschluss von Versicherungen befasst; dies gilt auch dann, wenn der Verein seine
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Abwesenheitsentscheidung: Prüfung einer Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs im Urteilsstaat
Tilgung gegenseitiger und gleichartiger Forderungen durch ein einseitiges (gestaltendes) Rechtsgeschäft und in den §§ 387 ff. BGB geregelt. 3Die Forderung, mit der aufgerechnet wird, bezeichnet man als die Aktivforderung (z.B. Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten
Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehenden Partnerschaft: Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel durch die nicht promovierten Partner
Aufbringung der vereinbarten oder festgesetzten Belastung verpflichtet ist. Entsprechendes gilt für das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB
Wirksamer Widerruf eines Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer des Rückgewährschuldners bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe gezogener Nutzungen; Widerlegung der Vermutung über die Höhe der gezogenen Nutzungen des Darlehensgebers
vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung
Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
Die Anfrage läuft gleichzeitig über die Fundstelle, die amtliche Überschrift und den Normtext. Ein eingetipptes Zitat wird vorab aufgelöst.
Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.