Nach der Scheidung obliegt es grundsätzlich jedem Ehegatten selbst, für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 BGB). Er hat gegen den anderen Ehegatten nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, wegen
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge
Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Diese beträgt nach § 1944 Absatz 1 BGB sechs Wochen, in Fällen mit Auslandsbezug nach § 1944 Absatz 3 BGB sechs Monate. Für den Vermächtnisnehmer oder den durch eine Auflage Begünstigten
WaffVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) · Bundesministerium des Innern
Ausfall einer Hochzeitsfeier aufgrund hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Unmöglichkeit der vom Vermieter geschuldeten Leistung; Mangel des Mietgegenstandes; Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Unzumutbarkeit eines Festhaltens an dem unveränderten Vertrag
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes
Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlags im Beschwerdeverfahren
Vertragsabschlüssen ab dem 1. Januar 2018 wäre das neue BGB der AGB-rechtliche Maßstab. Dies bedeutet jedoch nicht notwendig ein gestiegenes Risiko der Unwirksamkeit einzelner VOB/B Bestimmungen. Denn die Diskussion zu der Frage
VHB 2017 — Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes - VHB 2017 · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
gegenüber seinem nichtehelichen Kind(1) Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Verwandte in gerader Linie sind Großeltern, Eltern, Kinder und deren Abkömmlinge. Unterhaltspflichtig sind daher insbesondere Eltern gegenüber
WoGVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
denen das Kind entweder noch keinen Geburtsnamen erhalten hat (vgl. § 1617 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB; fehlende Namensbestimmung bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge) oder das Kind zwar bereits einen Geburtsnamen führt
PassVwV — Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV) · Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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