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Fassung: geltend
Juristisch präzisiert mitgesucht: „Kündigung wegen Zahlungsverzugs“
Entscheidung Beschluss
2026-01-28
Annahmeverzug - Abbedingung
KI-Hinweis · Bestätigung durch Zweiten Senat
Die Entscheidung des Fünften Senats wird durch den Leitsatz des Zweiten Senats in [3] bestätigt, der ebenfalls § 615 Satz 1 BGB für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung als zwingend ansieht.
KI-Hinweis · Vorlageverfahren und spätere Bestätigung
Der Zweite Senat hatte in [5] zunächst eine Vorlage an den Fünften Senat beabsichtigt, um die Rechtsfrage zu klären. Die spätere Entscheidung [3] bestätigt die nunmehr vom Fünften Senat vertretene Auffassung.
Entscheidung Urteil
2025-04-03
Sonderkündigungsschutz für Schwangere - Vereinbarkeit mit Unionsrecht - nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
KI-Hinweis · Verhältnis zu anderen Entscheidungen
Die Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtsprechung zu § 4 Satz 4 KSchG und § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Kontext des Mutterschutzes. Sie führt die Linie fort, dass die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG erst dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber positive Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Die Fundstellen [4] und [5] werden direkt angewendet, während [2] und [3] den Sonderkündigungsschutz definieren. Keine der vorgelegten Entscheidungen [8]–[13] betrifft denselben Rechtsfragenkomplex (Kündigungsschutz bei Schwangerschaft), sodass keine Abweichung oder Fortführung erkennbar ist.
Entscheidung Urteil
2024-06-20
Fahrberechtigung für Triebfahrzeuge - Entziehung der Zusatzbescheinigungen
Entscheidung Urteil
2025-07-24
(Sozialhilfe - Darlehen - Befugnis zur Rückforderung durch Verwaltungsakt - Fälligkeit des Darlehensbetrages - Tod des Leistungsberechtigten - analoge Anwendung des § 42a Abs 4 S 1 SGB 2 - Erforderlichkeit einer Kündigung bei fehlender Bestimmung eines Fälligkeitszeitpunkts)
Entscheidung Urteil
2024-12-04
Annahmeverzug und Unmöglichkeit
Entscheidung Urteil
2026-04-01
Massenentlassung - Rechtsfolge fehlender Anzeige
KI-Hinweis · Bestätigte Rechtsprechung zu § 18 KSchG
Die Entscheidung bestätigt und führt die Linie des BAG, 6 AZR 152/22 (Quelle 8) fort, wonach § 18 Abs. 1 KSchG unionsrechtskonform auszulegen ist und die unterlassene Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Sie präzisiert zudem das Verständnis des Begriffs 'Entlassung' in § 18 KSchG als 'Kündigung'.
KI-Hinweis · Keine abweichende Entwicklung ersichtlich
Die vorgelegten Fundstellen enthalten keine Entscheidung, die die hier vertretene Rechtsauffassung zu § 17, § 18 KSchG in Frage stellt oder weiterentwickelt.
Entscheidung Urteil
2026-04-01
Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
KI-Hinweis · Bestätigung der Rechtsprechung zum Konsultationsverfahren
Die Entscheidung bestätigt und präzisiert die Rechtsprechung, dass eine Massenentlassungsanzeige erst nach Abschluss des Konsultationsverfahrens zulässig ist, und stützt sich auf eine unionsrechtskonforme Auslegung des § 18 Abs. 1 KSchG. Eine parallele Entscheidung des BAG (6 AZR 157/22, Liste Nr. 8) bekräftigt diesen Ansatz, indem sie die Unwirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Anzeige ebenfalls aus § 18 Abs. 1 KSchG i.V.m. Art. 4 MERL ableitet. Die vorliegende Entscheidung führt diese Linie fort und konkretisiert sie für den Fall der verfrühten Anzeige.
Entscheidung Urteil
2026-07-30
Entscheidung Urteil
2025-10-21
Rückzahlung von Fortbildungskosten - Auslegung und Kontrolle von AGB
KI-Hinweis · Fortentwicklung der AGB-Rechtsprechung durch den BGH (2026)
Die nachfolgenden Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2026 bestätigen und konkretisieren die in dieser Entscheidung angewandten Grundsätze des AGB-Rechts (insb. § 307 BGB) für verschiedene Vertragsbereiche (Bausparverträge, Zahlungsdienste, Bauleistungen, Energieversorgung). Eine Abweichung ist nicht ersichtlich.
Entscheidung Urteil
2022-12-15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Integrationsamt
Entscheidung Urteil
2024-04-10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - Eingliederungszuschuss - teilweise Rückforderung nach Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen - Befreiung des Arbeitgebers von der Rückzahlungspflicht - eigenes sozialrechtliches Konzept - Kündigungsschutzrecht
Entscheidung EuGH-Vorlage
2024-05-23
Betriebsbedingte Kündigung nach Insolvenzeröffnung - Massenentlassungsanzeige
KI-Hinweis · Nachfolgeentscheidungen zur Massenentlassungsanzeige
Das BAG hat im selben Verfahren (6 AZR 152/22) am 1. April 2026 ein Urteil erlassen, das die vorgelegten Fragen beantwortet: Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens erstattet wurde. Ebenso hat es in einem Parallelverfahren (6 AZR 157/22) entschieden, dass eine gänzlich fehlende Anzeige zur Unwirksamkeit führt. Damit hat das BAG die Sanktion für Verstöße gegen die Anzeigepflicht im Sinne einer strengen Unwirksamkeit festgelegt.
Entscheidung EuGH-Vorlage
2024-02-01
Kündigung wegen Kirchenaustritts - Benachteiligung wegen der Religion
Entscheidung Urteil
2026-07-30
Entscheidung Urteil
2021-09-08
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Kündigungsschutzgesetz
1× zitiert · in 4 Entscheidungen angewendet
Kündigungsschutzgesetz
6× zitiert · in 23 Entscheidungen angewendet
Entscheidung Urteil
2022-05-04
Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung
Insolvenzordnung
1× zitiert
Entscheidung Urteil
2021-02-23
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Entscheidung Urteil
2025-01-15
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Darlegungslast - Beweislast
KI-Hinweis · Fortentwicklung zu § 615 S 1 BGB
Das BAG hat in der späteren Entscheidung 2 AZR 91/24 (v. 30.07.2026) zu § 615 S 1 BGB ausgeführt, dass Annahmeverzugsansprüche bei unwirksamer Kündigung nicht im Voraus abbedungen werden können. Diese Rechtsprechung führt die Linie fort, die auch der vorliegenden Entscheidung zugrunde liegen dürfte.
Entscheidung Urteil
2022-03-31
Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland - internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Doppelbesteuerungsabkommen UdSSR
Kündigungsschutzgesetz
15× zitiert · in 213 Entscheidungen angewendet
Entscheidung Urteil
2025-12-04
Wartezeitkündigung - Hinweisgeber - Weiterbeschäftigung
KI-Hinweis · Verhältnis zu anderen HinSchG-Entscheidungen
Die Entscheidung stellt klar, dass für den Hinweisgeberschutz nach § 36 HinSchG ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Benachteiligung und Meldung/Offenlegung erforderlich ist; dies bestätigt die bisherige Rechtsprechung, die einen bloßen Hinweis auf Kenntnis eines Verstoßes nicht ausreichen lässt. Die genannten Fundstellen enthalten jedoch keine parallelen BAG-Entscheidungen zur direkten Einordnung, sodass die Zitierlinie auf Basis der vorgelegten Liste allein aus dem Leitsatz abgeleitet wird.
KI-Hinweis · Fortentwicklung zum Weiterbeschäftigungsanspruch
Der zweite Leitsatz schließt einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG für Arbeitnehmer in der Wartezeit oder in Kleinbetrieben aus. Dies bestätigt die ständige Rechtsprechung, wie sie auch in BAG 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 (zur Massenentlassung) erkennbar ist; diese Entscheidungen betreffen zwar andere Tatbestände, zeigen aber die konsistente Auslegung des KSchG-BetrVG-Verhältnisses. Ein direkter Nachfolgebezug zur vorliegenden Rechtsfrage ergibt sich aus den Fundstellen nicht.
Bundespersonalvertretungsgesetz
KI-Hinweis · Unwirksamkeit bei unterlassener Anhörung
Die fehlende oder fehlerhafte Anhörung des Personalrats gemäß § 86 BPersVG führt zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung oder fristlosen Entlassung. Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 85 Abs. 3 BPersVG, der eine solche Rechtsfolge für Kündigungen vorsieht.
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