Verwaltungsvorschriften im Bestand
Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de eingelesen, nach ausgebender Stelle sortiert. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 5 des Wehrsoldgesetzes
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Absätze 1 bis 5 des Bundesbesoldungsgesetzes
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes - Zulage für militärische Führungsfunktionen -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 5a der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes – Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr –
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 6 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes – Zulage für Soldaten und Beamte in fliegerischer Verwendung –
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 9a der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes – Zulage im maritimen Bereich –
Bekanntmachung der zuständigen Stellen für die Erstattungen nach dem Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Verwaltungsvorschrift zu § 15 des Wehrsoldgesetzes und zu § 21 des Unterhaltssicherungsgesetzes