Aussetzung von Belohnungen und Sachzuwendungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und der Fahndung nach gesuchten Personen
Ausübung der Befugnisse im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten, Berichtspflichten und die Zusammenarbeit im Europäischen Justiziellen Netz sowie mit transnationalen Verbindungsstellen
Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität
Gliederungsnummer 451: Jugendgerichtsgesetz (Vollzug siehe 3216) Richtlinien zur Förderung der Diversion im Jugendstrafverfahren (Diversionsrichtlinien)
Richtlinien für eine Förderung von ambulanten therapeutischen Maßnahmen Freier Träger für Personen, die wegen eines Sexualdeliktes verurteilt worden sind
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zur Haftverkürzung bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zur Haftvermeidung bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Gefangenen und Haftentlassenen des Strafvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Gefangenen und Haftentlassenen des Strafvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Gefangenen und Haftentlassenen des Strafvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen
Verfolgung von Straftaten - Inanspruchnahme von Informanten, Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern und sonstigen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten - -
Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollziehern und der Polizei; Mögliche Gefährdung von Gerichtsvollziehern durch als gefährlich oder gewaltbereit bekannte Schuldner