Rohrfernleitungsanlagen Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden Rohrfernleitungsanlagen, Rohrfernleitungsanlage „FL-115/126 der Betreiberin der Firma Ruhr Oel GmbH zum Befördern von Propylen zwischen Gelsenkirchen-Scholven und Oberhausen“
Kürzel nicht amtlich